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AfD weiterhin rechtsextremer Verdachtsfall

13-05.24

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein klares Signal gesetzt: Die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz ist rechtens. Diese Entscheidung bestätigt frühere Urteile und lässt die Partei vorerst weiterhin unter Beobachtung stehen. „Gerichte entscheiden nicht politisch, mögen ihre Entscheidungen auch Auswirkungen auf die Politik haben“, erklärte das Gericht während der Urteilsverkündung.

Die Richter befanden, dass genügend tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden seien, die zeigen, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und das Demokratieprinzip richten. Besonders hervorgehoben wurde die unzulässige Diskriminierung von deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck betonte die Bedeutung der wehrhaften Demokratie: „Die wehrhafte Demokratie ist kein zahnloser Tiger, aber sie beißt nur im nötigsten Fall zu.“

Der Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang fühlte sich durch das Urteil bestätigt und würdigte die Arbeit seiner Mitarbeiter, die trotz öffentlicher Anfeindungen ihrer wichtigen Aufgabe nachgegangen sind: „Das Urteil ist ein Erfolg für den gesamten Rechtsstaat, für die Demokratie und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“, so Haldenwang. 

Das Urteil hat weitreichende Implikationen: Der Verfassungsschutz darf weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen, was die Möglichkeiten der geheimen Observation von Personen, die Arbeit mit sogenannten V-Leuten und die Überwachung von Kommunikation umfasst.

Die AfD hat angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen und eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu beantragen. Dabei wird die nächste Instanz lediglich Rechtsfehler prüfen können, ohne neue Beweisanträge zuzulassen. 

Dieses jüngste Urteil fällt in eine Zeit politischer Spannung und könnte die öffentliche Wahrnehmung der AfD weiter prägen, insbesondere im Kontext anstehender Wahlen.


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